Kirchenmitgliedschaft
Am Anfang steht die Taufe, in unserer Kultur zumeist die Säuglingstaufe. Sie begründet die Aufnahme in die christliche Gemeinschaft und die evangelische Kirche. Wer einmal getauft wurde, ist Mitglied, auch wenn er vielleicht selten daran denkt. Der Abzug der Kirchensteuer auf der Lohnabrechnung bringt es vielen ins Bewusstsein. Aber wollen Sie deshalb wirklich austreten?
Jedes Mitglied stützt die Kirche und all ihre Aktivitäten durch seine Solidarität, auch finanziell. Klicken Sie doch mal durch unseren Bereich „Handeln“, was wir in Linnep alles für die Region anbieten. Als Mitglied leisten Sie dazu einen Beitrag. – Herzlichen Dank dafür!
Und vielleicht entdecken Sie dabei, dass irgendeine dieser Aktivitäten auch für Sie interessant sein könnte. Schauen Sie vorbei! Sie können Ihre schlummernde Mitgliedschaft jederzeit beleben.
Evangelisch werden? Ganz einfach!
Es gibt verschiedene Wege, um in die evangelische Kirche aufgenommen zu werden. Der richtige Weg für Sie hängt davon ab, ob Sie aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind oder einer anderen Konfession angehören oder nicht getauft sind.
Wenn Sie aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind
Wenn Sie irgendwann nach Ihrer Taufe aus der Kirche ausgetreten sind, dann ist ein Wiedereintritt in die Kirche kein Problem. Sie können bei jedem Pfarrer/bei jeder Pfarrerin in ganz Deutschland oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle in die evangelische Kirche wieder eintreten. Wenn Sie sich an einen Pfarrer/eine Pfarrerin gewandt haben, wird er/sie ein oder auch mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Die Gespräche können beratenden, klärenden, informierenden und seelsorglichen Charakter haben. Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie sind herzlich willkommen. Die Wiederaufnahme kann in einem Gottesdienst bekräftigt werden oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie in Gegenwart von zwei Presbyteriumsmitgliedern. Eine solche Zeremonie muss aber nicht stattfinden. Ihr Aufnahmeantrag, egal wo in Deutschland Sie ihn gestellt haben, wird von uns an das Pfarramt weitergeleitet, wo Sie Ihren ersten Wohnsitz haben und das damit für Sie zuständig ist.
Der Wiedereintritt ist bei uns auch an jedem Sonntag nach dem Gottesdienst möglich.
Wenn Sie einer anderen Konfession angehören
... ist alles genauso, nur müssen Sie zunächst die Mitgliedschaft bei der anderen Religionsgemeinschaft beenden, denn eine Mitgliedschaft in mehreren Religionsgemeinschaften ist nicht möglich.
Wenn Sie nicht getauft sind
Die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche wird durch die Taufe begründet. Bevor Sie getauft werden, ist eine Unterweisung im christlichen Glauben notwendig. Ein Pfarrer/eine Pfarrerin kann Ihnen Auskunft darüber geben, wie sich die christliche Unterweisung im Einzelnen gestaltet. Die Taufe wird dann in einem Gottesdienst vollzogen. Erst die Taufe berechtigt Sie zur selbständigen Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme eines Patenamtes.