Am Samstag, den 18.12.21 hat die Rheinische Post einen großen Artikel zur Einführung unserer neuen Presbyterin gebracht. Wir dürfen den Artikel leider hier nicht abbilden, wohl aber die zugrundeliegende Pressemitteilung, die vom Öffentlichkeitsreferat unseres Kirchenkreises erstellt wurde.


Pressemitteilung

Lilly Nikiel, die jüngste Presbyterin im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann

Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann, 16.12.2021 - Am Sonntag, 19.12.2021 wird Lilly Nikiel im Gottesdienst um 10 Uhr in der Waldkirche Linnep, Linneper Weg 122 in 40885 Ratingen, in ihr Amt als Presbyterin eingeführt. Für die Teilnahme am Gottesdienst gilt die 3G-Regel.

Das Presbyterium ist eigentlich der Rat der „Kirchenältesten“ – Lilly ist gerade erst 14 Jahre alt geworden. Nach einem Beschluss des obersten Leitungsgremiums der Evangelischen Kirche im Rheinland sollen alle Presbyterien einen Menschen aus der jungen Generation zusätzlich zu den bestehenden Presbyterinnen und Presbytern berufen.

Jung bedeutet hier: zwischen 14 und 26 Jahren. In der Kirchengemeinde Linnep ist Lilly Nikiel eine alte Bekannte. Sie war als Kind in vielen Gruppen der Gemeinde aktiv und ist heute Mitglied im Team des Weltladens – Linnep und im Kindergottesdienstteam. Bereits im Juni 2021 ist sie vom Presbyterium der Kirchengemeinde Linnep berufen worden. Mit der Einführung musste allerdings bis nach ihrem vierzehnten Geburtstag im Dezember gewartet werden.

Seit der Berufung hat sie als Gast an den Sitzungen teilgenommen. Ab dem 19. Dezember wird es nun offiziell. Sie wird innerhalb ihrer Arbeit im Presbyterium Mitglied im Jugendausschuss und im Bau- und Finanzausschuss. Für sie ist es ganz selbstverständlich, bei der Leitung der Gemeinde mitzumachen. Sie sagt von sich selbst: „Ich arbeite im Presbyterium mit, weil ich die Kirchengemeinde toll finde und in der Leitung die Sicht der Jüngeren mit einbringen möchte.“

Zum Hintergrund:

Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland hat im Januar 2021 beschlossen, dass jedes Presbyterium der Landeskirche ein Mitglied der jungen Generation (14 bis 26 Jahre) zusätzlich zum bisherigen Presbyteriumsbestand hinzuberufen soll. Bis zum Erreichen der Volljährigkeit haben die „Jugendpresbyter“ kein beschließendes, sondern beratendes Stimmrecht. Die Berufung auf diese Jungpresbyterstelle erfolgt jeweils bis zum Ende einer Wahlperiode, das heißt aktuell bis 2024. Sinn dieser Regelung ist es, die Partizipation der Jugend innerhalb der Evangelischen Kirche Bedeutung zu geben.